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Niederländischer Handelsvertreter

 

Die Europäische Gemeinschaft hat eine Richtlinie in Bezug auf Handelsvertretungen erarbeitet. In dieser Richtlinie sind Mindestanforderungen, denen eine Handelsvertretung zu entsprechen hat, formuliert. Die nationalen Gesetzgebungen zu Handelsvertretungen in den Niederlanden und Deutschland stimmen in weiten Teilen überein. Die Unterschiede liegen im Detail. So ist es in Deutschland prinzipiell verpflichtend, dem Handelsvertreter eine Vergütung auszuzahlen, wenn er
nach Beendigung der Handelsvertretung einer Wettbewerbsklausel unterliegt. Eine derartige Vergütung ist in den Niederlanden nicht verpflichtend. Unter gewissen Umständen kann es also ratsam sein, die Handelsvertretung nach niederländischem Recht einzurichten.

 

 

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Fragen Sie nach unserer Expertin Frau Irith Hoffmann von Damsté Advocaten en Notarissen.
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