de nl
dnlbusiness
 

 

Niederländisches Recht

 

Pfändung in den Niederlanden
Mein niederländischer Kunde bezahlt seine Rechnung nicht, kann ich sein Eigentum pfänden lassen?


Ja, wenn sich das Eigentum in den Niederlanden befindet. In den Niederlanden gibt es eine Regelung, gemäß der die Pfändung von Bankguthaben, Häusern oder Eigentum der Gegenpartei dem Gerichtverfahren vorausgehen kann. Somit kann Ihre Forderun¬g gegenüber der Gegenpartei sichergestellt werden bevor man ein Titel hat. Dabei handelt es sich um eine so genannte conservatoire Pfändung, eine Art Sicherungspfändung. Kurzfristig nach Durchführung einer conservatoire Pfändung muss das Gerichtsverfahren eröffnet werden.

 

 

Unternehmensgründung in den Niederlanden
Ich möchte eine niederländische B.V. (GmbH) gründen, welche gesetzlichen Regelungen gelten dafür?


Eine B.V. wird bei einem Notar gegründet. Dieser braucht Informationen über Zweck, Namen, Geschäftsführer und Gesellschafter der B.V. Die B.V. verfügt über ein Stammkapital von € 18.000,00. Dieser Betrag muss zum Zeitpunkt der Gründung der B.V. auf einem niederländischen Bankkonto auf dem Namen der B.V. eingezahlt sein. Daneben gibt es noch verschiedene Formalitäten, die zu erfüllen sind. So muss z.B. der Geschäftsführer eine verklaring omtrent gedrag, also ein amtliches Führungszeugnis des niederländischen Staates, nachweisen, aus dem hervorgeht, dass keine Einwände gegen die Gründung einer B.V. durch die betreffende Person vorliegen. Informationen zu diesen und noch weiteren Formalitäten bekommen Sie von unseren Notaren.

 

 

Niederländischer Handelvertreter
Ich möchte eine Handelsvertretung mit einem niederländischen Handelsvertreter gründen. Gibt es Unterschiede zur deutschen Gesetzgebung in Bezug auf Handels¬vertretungen?


Die Europäische Gemeinschaft hat eine Richtlinie in Bezug auf Handelsvertretungen erarbeitet. In dieser Richtlinie sind Mindestanforderungen, denen eine Handelsvertretung zu entsprechen hat, formuliert. Die nationalen Gesetzgebungen zu Handelsvertretungen in den Niederlanden und Deutschland stimmen in weiten Teilen überein. Die Unterschiede liegen im Detail. So ist es in Deutschland prinzipiell verpflichtend, dem Handelsvertreter eine Vergütung auszuzahlen, wenn er
nach Beendigung der Handelsvertretung einer Wettbewerbsklausel unterliegt. Eine derartige Vergütung ist in den Niederlanden nicht verpflichtend. Unter gewissen Umständen kann es also ratsam sein, die Handelsvertretung nach niederländischem Recht einzurichten.

 

 

Sie möchten mehr wissen oder haben eine andere Frage zum niederländischen Recht?
Fragen Sie nach unserer Expertin Frau Irith Hoffmann von Damsté Advocaten en Notarissen.
Telefon: 02551 704 7110. Oder schicken Sie eine E-Mail an hoffmann@damste.nl